Nachtgeschirr


Sitztoilette

Toilette aus Puppenhaus, um 1950 

Sitztoiletten gibt seit den Zeiten der alten Aegypter. Die Römer kannten Sitztoiletten, das Mittelalter. Sie arbeiteten im Allgemeinen nach dem Prinzip des "Plumpsklosettes", was zur Folge hatte, dass die üblen Gerüche (denke an die Verbindung Miasma-Epidemie) aufstiegen und der Aufenthalt auf dem "stillen Örtchen" zur olfaktorischen Qual geriet.

Erst die Erfindung des Syphons und der Wasserspülung brachte Abhilfe.

Der Londoner Schriftsteller John HARINGTON (1561-1612) installierte als Erster 1594 ein Klosett mit Wasserspülung in seiner Villa und beschrieb diesen Vorläufer des "water-closet" 1596 in seiner Arbeit "A New Discours" – die Idee wurde aufgegeben und sollte erst im frühen 18. Jahrhundert eine gewisse Wiedergeburt erleben. Es vergingen aber noch Jahrzehnte, bis europaweit das Problem der Abortentsorgung gelöst werden sollte; bis heute ist das Problem nur im Ansatz und höchstens in Ballungsgebieten einiger reicher Regionen zufriedenstellend gelöst.

Latrinen waren also durchaus nichts selbstverständliches und blieben lange Zeit ein Artikel mit Seltenheitswert.

  • 1686 wurde der Tuchmacherinnung in der Stadt Luxemburg ein Zimmer in der Louvignystrasse überlassen, unter der Bedingung "dass keinem Sechser, Amtsmeister oder Bruder verübelt werden soll, bei Versammlung des Amtes sein Wasser in den Hofraum abzuschlagen (zit. van Werveke, Zur Kulturgeschichte des Luxemburger Landes, aus den Protokollen der Notare. Separatdruck der "Luxemburger Zeitung" 1897, S. 7-8; zit. bei Rupprecht, Logements militaires à Luxembourg,1979, S. 181-182). Diese Vertragsklausel beweist dass diese Form des Wasserabschlagens 1686 nicht mehr ganz selbstverständlich war, und das Fehlen einer Latrine den Menschen auffiel... Schon bald sollte die Latrinenfrage Anlass zu einem Gemeindereglement werden:
  • Vom 15.9.1691 liegt uns ein erstes umfassendes Polizeigeglement vor, das die Errichtung von Aborten sprich Senkgruben fordert: gemäss Art.5. mussten in allen Häusern "latrines ou lieux secrets" eingerichtet werden, da Kinder und Dienstpersonal vielfach in den Gassen der Stadt ihre Notdurft verrichteten "ce qui est cause que les enfans et autres Domestiques font leurs necessitez devant les portes et sur la rue". Notfalls würden Latrinen auf Befehl der Stadtverwaltung gebaut, auf Kosten der säumigen Eigentümer. Die gebetsartig wiederholten Ermahnungen der Behörden legen den Schluss nahe, dass die Bevölkerung diesen Anordnungen nur in in beschränktem Masse nachkam.
  • 04.05.1720: « Deffense de jetter des immondices dans les rues, ordre de faire des latrines ». Diese Ordonnanz des städtischen Gerichtes enthält die amüsante Bestimmung, derzufolge jeder, dem man einen Pisspot aufs Haupt entleert hat, kurzerhand die Fenster des betreffenden Hauses einwerfen darf (zit. v. Werveke, Kulturgeschichte Bd. II, S. 91; Kontz, Baugeschichte, 1951, S. 165).
  • 05.10.1723: « Deffense de jetter de l'eau ou autre chose dans les rues, de tenir des pigeons, cochons, ordre de construire des latrines en maisons ou il n'y en a pas ». Allen Besitzern von Häusern ohne Latrinen wird angedroht, falls binnen 2 Monaten dieser Missstand nicht behoben sei, der Magistrat die Latrinen auf Kosten der Eigentümer bauen lasse. Mieter dürfen die Unkosten für den Bau dieser Installation von der Miete abziehen.

    An das Latrinenproblem soll das kleine Exponat - eine Sitztoilette aus Blech, Teil der Einrichtung eines Puppenhauses - erinnern. Hersteller: die Spielwarenfabrik Göso (Götz & Sohn) in Fürth, die Mitte des 20. Jahrhunderts ganz raffiniertes Kinderspielzeug aus Blech herstellte ...