Gynäkologie


Scheidenspüler (08)

Scheidenspuler 2
 

 

"Erlass des k.k. Ministeriums des Innern vom 6. August 1900, Z.22.155, an alle politischen Landesbehörden, betreffend das Verbot des Vertriebes anticoncep-tioneller Apparate durch Colportage. Durch einen Bericht der k.k. Landesregierung in Klagenfurt ist das Ministerium des Innern zur Kenntniss gelangt, dass von der Firma C. Bretschneider, „Hansa“, hygienisches Specialgeschäft in Hamburg, Apparate zur Verhinderung der Conception (Scheiden-pulverbläser) sammt Reclameschriften und Bestellscheinen an Buchhändler zum Zwecke des Vertriebes derselben auf dem Wege der Colportage eingesendet wurden. Nachdem der Vertrieb solcher Apparate mit dem h.o. Erlasse vom 24. Juni 1899, Z.14.968, verboten wurde, wird die k.k.. hievon zur entsprechenden Veranlassung im Zwecke der Hintanhaltung der Umgehung dieses Verbotes durch Colportage und unbefugte Gewerbeausübung in die Kenntniss gesetzt" (Drogisten-Zeitung, 8. Okt. 1900).

 

Trotz dieses und ähnlicher Dämpfer wurde mit diesem und ähnlichen Geräten bis in die 1920er Jahre Zitronenpulver auf den Muttermund gespritzt in der Hoffnung, daß damit das Sperma abgetötet wurde.

 

Dieser Scheidenspüler (Pulverbläser ?) besitzt die Besonderheit, daß er über ein Ventil verfügt, das den ungewünschten Rückfluß der Spülflüssigkeit (des Pulvers ?) verhinderte. Einen eigentlichen Rückfluß hatte dieses Speculum nicht - daher meine Vermutung, daß damit nicht Wasser, sondern ein Pulver gespritzt wurde ...

 

Herkunft: Flohmarkt Hafen / Innsbruck 8/2018.