Paediatrie


Wickelkind, Fatschenkind

1791 Luxemburg 

Bartholomaeus Anglicus nennt in seinem Werk "De rerum proprietatibus" – d.h. "Über die Natur der Dinge" um 1250 in Buch 6, Kapitel 4 als Grund für das Wickeln:
"Die Gliedmaßen des Kindes sind wegen ihrer Schwäche leicht verformbar; deshalb müssen sie durch Wickelbinden und Windeln eingebunden werden, damit sie nicht verkrümmt oder verkrüppelt werden".

Bei der Taufe durfte die Mutter früher nicht anwesend sein. An ihrer Stelle trug die Hebamme, begleitet vom Paten oder der Patin, das Kind zur Taufe. Bevor sie aus dem Hause gingen, steckte (in Kärnten) der Pate das sogenannte Kresengeld (eine Silbermünze) in die Fatsche des Kindes. Oft wurde auch eine Taufkerze hineingesteckt. Dies wäre gegen das böse Wetter gut, sagte man.

Die hier vorgestellte Ansichtskarte zeigt eine im Landesmuseum Luxemburg/ Fischmarkt aufbewahrte Grabplatte aus dem Jahr 1791, Reste des Grabes eines Kindes der adligen Familie Manderscheid-Nassau.

Das arme Wurm war (zu Lebzeiten) zusammengeschnürt wie ein Paket, unfähig, einen Finger zu rühren.