Paediatrie |
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Pocken-Impfschein |
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Luxemburg erhielt 1906 – eine unmittelbare Folge der herrschenden Epidemie – ein modernes Impfgesetz:
Ausländer und Touristen als Problemgruppen ! Auch in Bezug auf die Inländern war die Impferei alles andere als unumstritten. Ein Vater aus Rodange klagte den Staat 1906 an, weil sein 12jähriger Sohn im Vorjahr ohne sein Wissen und gegen seinen Willen geimpft worden sei und seither kränklich sei (L.W. vom 9.5.1906). Zweideutige Artikel im L.W. (17. und 24.2.1906) verglichen das Impfserum mit Alkohol, der sowohl nützen, als auch schaden könne. Offenbar hatte die Methode ihre Gegner - in höherer Position, sonst wären sie im L.W. nicht zu Wort gekommen. Die Impfwilligkeit liess zu wünschen übrig.
So beklagte sich die Redaktion des "Ardenner Bauer" in der Ausgabe vom 13.6.1906:
Das Impfgesetz wurde am 27.6.1906 votiert...
Exponat Vorgestellt wird ein Pockenimpfschein, ausgestellt im Mai 1911 in der Gemeinde Roeser, unterschrieben vom Bettemburger Arzt Jean-Pierre ENGLING (1868-1933) und vom Bürgermeister der Gemeinde Roeser Hirt. Derartige Scheine sind häufig auf Flohmärkten anzutreffen - was ihren Reiz nicht schmälert.
Der letzte tödliche Fall von Pocken hierzulande ereignete sich 1932 (Statistiques Historiques, 1990). Am 22. Oktober 1977 erkrankte der somalische Koch Ali MAON MAALIN an den Pocken. Ende November wurde er für geheilt erklärt: er war der letzte an Pocken erkrankte Mensch auf der Erde ("Journal" Nr. 228 vom 29.11.2001). In Luxemburg wie in den meisten Ländern der Welt wurde die obligatorische Impfung abgeschafft (arrêté ministériel vom 14.2.1977).
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