Innere Medizin |
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Städtische Hygiene |
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Ein städtisches Reglement von 1691 forderte eine Abortgrube für jedes Haus der Hauptstadt. Mit einer Geldstrafe in der Zeit der französischen Besetzung 1796 wurde jeder - auch Militärangehörige - belegt, der seine Notdurft auf öffentlicher Strasse verrichtete. Dass diese Reglemente nicht viel ausrichteten ist aus dem erneuten Beschluss des Stadtrates von 1841 zu ersehen, demzufolge eine letzte Frist gesetzt wurde, Aborte einzurichten ... Wer entleerte die Senkkästen? Wohin mit der Jauche?
Vorgestellt wird eine Ansichtskarte von Charles Bernhoeft (N° 11349, gelaufen 14.9.1908): ein städtisches Pferdegespann, das ein Jauchefass durch die Grossgasse in Luxemburg zieht - in Richtung des auf der Arlonerstrasse eingerichteten kommunalen "Piffhaff". Hinter dem metallenen Fass (Fehlen der Dauben) erkennt man das Metallrohr und den aufgefalteten Verbindungsschlauch, durch den die Jauche (mittels "Piffpompel") aus der Jauchegrube (lux. "Zetär") angesaugt wurde ... Bis 1899 fuhr ein Privatunternehmer fort, die Fäkalien, die von Angestellten der Gemeinde oder von ihm selber aus den Senkkästen der Oberstadt abgepumpt worden waren, auf seine Felder auszubringen. Ab 1899 übernahm ein kommunaler Hygienedienst dieses Geschäft "en bloc" und beseitigte den Unrat mittels Pferdekarren, auf denen ein Jauchefass lag ... Die Jauche konnte nur noch zum geringen Teil an Gärtner und Bauern verkauft werden. Ein Grossteil musste auf Kosten der Stadt "entsorgt" werden. Zu diesem Zweck kaufte die Stadtverwaltung 1899 Äcker längs der Arlonerstrasse und benutzte sie als "Berieselungsfeld" resp. "Rieselfeld" zum "Verrieseln" der Jauche - dafür wurde das "Depotoir" auf Bellevue 1902 aufgegeben. Die Juden werden nicht böse drum gewesen sein!
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