Innere Medizin |
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Hygiene, Lebensmittel |
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Gemäss der am 4.6.1908 vorgenommenen Wahlen war Eugène MAJERES "pâtissier" in Esch Arbeitgeber-Deligierter bei der Unfallversicherungsgenossenschaft. Laut Firmenregister gründete er 1910 ein Süsswarengeschäft in Esch a. d. Alzette: Eine Konditorei oder Konfiserie (auch Confiserie) ist ein Handwerksbetrieb, der Feingebäck (oder Süß-) herstellt. Konditoren und Konditorinnen (Zuckerbäcker) stellen Torten und Kuchen, Pralinen, Konfekt, Marzipan- und Zuckererzeugnisse, Salz-, Käse- und Dauergebäck sowie Speiseeis her. Die Herstellung von Baumkuchen gilt als die höchste Kunst der Konditorei. Auf der Ansichtskarte (P. Thorn, Esch s/A. 129512) sieht man den Besitzer, sitzend, ohne Kopfbedeckung, sowie zwei Angestellte, beide mit einer Konditormütze. Einer der Angestellten trägt ausserdem eine grosse weisse Schürze. Die Karte belegt, dass die Confiseure (das Wort "Konfisör" gibt es nicht) schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts - auch ohne einschlägige Gesetzgebung - sich und ihre Ware durch eine angemessene Kleidung zu schützen wussten - mit einer winzigen Einschränkung: was für das Personal gilt, gilt nicht unbedingt für den Chef ... In Lebensmittelbetrieben wird seit langer Zeit auf die Einhaltung einer minimalen Hygiene geachtet. Eine dem Arbeitsbereich angemessene, saubere Arbeitskleidung ist zu verwenden, die geeignet ist, eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel zu verhindern. In Luxemburg regelten Gesetze von 1902, 1953 und 1971 den Umgang mit Lebensmitteln, sie wurden 1988 ersetzt (Règlement grand-ducal du 4 juillet 1988): Link: Das Tragen von Kopfbedeckungen (z.B. Schirmkappen, Haarnetzen oder Ähnlichem) ist seit Jahren bei der Herstellung sowie der Be- und Verarbeitung von Lebensmitteln obligatorisch. Am 1. März 1999 ist in Österreich die Lebensmittelhygieneverordnung in Kraft getreten. Diese Verordnung ist für alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, lagern, verpacken, befördern oder verkaufen bindend, sofern nicht spezielle Hygieneverordnungen zutreffen. Es muss saubere, leicht waschbare, nicht fusselnde Kleidung und haarbedeckende Kopfbedeckung getragen werden. Lange Haare sind hinten zusammenzubinden. Darüber hinaus ist eine zweckmässige Kopfbedeckung zu tragen. Einheitliche Regelungen zur Lebensmittelhygiene haben seit Anfang 2006 im Rahmen des sogenannten "EU-Hygienepakets" Gültigkeit. In Deutschland galten diese Auflagen bereits seit Jahrzehnten, sie waren in nationalen lebensmittelrechtlichen Verordnungen bereits verankert. Somit hat sich durch das neue EU -Hygienepaket für diese Betriebe nicht so viel geändert ... Eine farbenfrohe OP-Szene, in der sich eine Anspielung an die Konditormütze wiederfindet, kann man bei Detlev von Liliencron (1844-1909) in seinen "Übungsblättern" (1900) nachlesen:
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