Innere Medizin


Hygiene, Lebensmittel

Backstube eines Süsswarengeschäfts, 1910 

Gemäss der am 4.6.1908 vorgenommenen Wahlen war Eugène MAJERES "pâtissier" in Esch Arbeitgeber-Deligierter bei der Unfallversicherungsgenossenschaft. Laut Firmenregister gründete er 1910 ein Süsswarengeschäft in Esch a. d. Alzette:
"Eugène Majeres, confiseur, Esch-sur-AIz. — Confiserie. — Exploitant: Eugène - Pierre - Marcel Majeres, confiseur, Esch-sur Alz. — Du 13 avril 1910" (Memorial n°21 vom 23. 4.1910).
- 24, rue de l'Alzette, eine begehrte Adresse in bester City-Lage, an der sich später die Geschäfte munter ablösten (Nancy's, Sud-Bazar, Les Malignes, Paris Coiffure).

Eine Konditorei oder Konfiserie (auch Confiserie) ist ein Handwerksbetrieb, der Feingebäck (oder Süß-) herstellt. Konditoren und Konditorinnen (Zuckerbäcker) stellen Torten und Kuchen, Pralinen, Konfekt, Marzipan- und Zuckererzeugnisse, Salz-, Käse- und Dauergebäck sowie Speiseeis her. Die Herstellung von Baumkuchen gilt als die höchste Kunst der Konditorei.
Der Konditor-Schüler lernt unter anderem
a) Grundsätze der Personalhygiene und der Arbeitshygiene anzuwenden,
b) Lebensmittelhygiene in den betrieblichen Abläufen anzuwenden,
c) lebensmittelrechtliche Vorschriften anzuwenden, insbesondere zu Speiseeis, Milch, Ei, Fisch, Fleisch, Meeresfrüchten und deren Produkte Hygienevorschriften (§ 4 Nr. 8).

Auf der Ansichtskarte (P. Thorn, Esch s/A. 129512) sieht man den Besitzer, sitzend, ohne Kopfbedeckung, sowie zwei Angestellte, beide mit einer Konditormütze. Einer der Angestellten trägt ausserdem eine grosse weisse Schürze. Die Karte belegt, dass die Confiseure (das Wort "Konfisör" gibt es nicht) schon zu Beginn des 20. Jahrhunderts - auch ohne einschlägige Gesetzgebung - sich und ihre Ware durch eine angemessene Kleidung zu schützen wussten - mit einer winzigen Einschränkung: was für das Personal gilt, gilt nicht unbedingt für den Chef ...

In Lebensmittelbetrieben wird seit langer Zeit auf die Einhaltung einer minimalen Hygiene geachtet. Eine dem Arbeitsbereich angemessene, saubere Arbeitskleidung ist zu verwenden, die geeignet ist, eine nachteilige Beeinflussung der Lebensmittel zu verhindern.

In Luxemburg regelten Gesetze von 1902, 1953 und 1971 den Umgang mit Lebensmitteln, sie wurden 1988 ersetzt (Règlement grand-ducal du 4 juillet 1988):
"Nous JEAN, par la grâce de Dieu, Grand-Duc de Luxembourg, Duc de Nassau ;
Vu la loi du 25 septembre 1953 ayant pour objet la réorganisation du contrôle des denrées alimentaires, boissons et produits usuels, telle qu'elle a été complétée par la loi du 9 août 1971 ;
Vu l'article 6 de la loi du 31 décembre 1952, portant abrogation de la loi du 18 mai 1902, concernant l'institution des médecins-inspecteurs et l'exercice de leurs attributions et nouvelle organisation du service des médecins-inspecteurs ..."
.
Zuletzt Neuregelung am 27 juillet 1997 (Règlement grand-ducal relatif à l’hygiène des denrées alimentaires (Mémorial A-N°55 du 8.8.1997).

Link:
www.liste-hygiene.org/arcinspecluxembourg.html
Conditorei–Museum Kitzingen, Marktstrasse 26 / Kaiserstrasse 11, D-97318 Kitzingen, Telefon 09321 - 92 94 35

Das Tragen von Kopfbedeckungen (z.B. Schirmkappen, Haarnetzen oder Ähnlichem) ist seit Jahren bei der Herstellung sowie der Be- und Verarbeitung von Lebensmitteln obligatorisch. Am 1. März 1999 ist in Österreich die Lebensmittelhygieneverordnung in Kraft getreten. Diese Verordnung ist für alle Betriebe, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, lagern, verpacken, befördern oder verkaufen bindend, sofern nicht spezielle Hygieneverordnungen zutreffen. Es muss saubere, leicht waschbare, nicht fusselnde Kleidung und haarbedeckende Kopfbedeckung getragen werden. Lange Haare sind hinten zusammenzubinden. Darüber hinaus ist eine zweckmässige Kopfbedeckung zu tragen.

Einheitliche Regelungen zur Lebensmittelhygiene haben seit Anfang 2006 im Rahmen des sogenannten "EU-Hygienepakets" Gültigkeit. In Deutschland galten diese Auflagen bereits seit Jahrzehnten, sie waren in nationalen lebensmittelrechtlichen Verordnungen bereits verankert. Somit hat sich durch das neue EU -Hygienepaket für diese Betriebe nicht so viel geändert ...

Eine farbenfrohe OP-Szene, in der sich eine Anspielung an die Konditormütze wiederfindet, kann man bei Detlev von Liliencron (1844-1909) in seinen "Übungsblättern" (1900) nachlesen:
"Die Wärter und die Wärterinnen hatten sich bis über die Knöchel reichende Gummischuhe angezogen: bald wird sich der steinerne Fußboden in einen See verwandeln. Auf den Haaren, später auch die Ärzte, trugen alle achteckige Konditormützen: daß kein Staub in die Wunden falle. Immer wieder wusch sich Alles die Hände . . . Der erste Wärter tauschte einen Blick mit den übrigen. Dann verschwand er, um gleich darauf mit den Ärzten wieder einzutreten. Diese, ohne Rock, trugen die Hemdärmel hoch aufgekrämpt. Ein ganz klein wenig hatte dies alles Ähnlichkeit mit den Vorbereitungen zu einer großen Schweineschlachterei".
www.creative-edesign.com/nordseeinsel_pellworm/pellworm_liliencron_die_operation.php
... auf diesem medizinischen Hintergrund versteht man dann auch die Bezeichnung der Backstube als "laboratoire" etwas besser als zuvor !